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Urlaubsanspruch

xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 244523

Hallo zusammen

Seit Montag arbeite ich wieder via Eingliederung – zwei Wochen 3 Stunden und drei Wochen 5 Stunden. Da ich in einen neuen Bereich möchte, was auch geklappt hat, kam heut mein Meister zu mir wegen meinen Resturlaub 2009. Ich solle den am besten jetzt nehmen, damit der weg ist und ich neu angelernt werden kann in Ruhe. Aber hab gleich gesagt, während der Eingliederung ist das nicht möglich,woran er sich dann auch wieder erinnert hat.

Jetzt sind wir am überlegen wie ich meinen Urlaub am besten nehme. Meine Frage hier zu und hoffe das evtl jemand bescheid weiß.

Ich hab von 2009 noch 21 Resturlaubstage, bis wann MUSS ich diese Resturlaubstage nehmen?

Da ich ja heuer wieder neuen Urlaub von 28 Tagen + 5 Tage Schwebi..und ich hab jetzt irgendwie keine Lust nach meine Eingliederung wieder zu Hause zu sein, da war ja die ganze Eingliederungszeit umsonst :?

Gruß xisax

**Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.** Winston Churchill

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315232

Hallo XLSAX,

Dein Urlaubsanspruch ist noch nicht verfallen. Wenn Du krank bist, hält er sich bis zu 2 Jahre. Ansonsten ist es Vereinbarung.

Wenn Du derzeit die Eingliederung machst, rede doch mit Deinem Meister. Möglich sind auch, nach der Eingliederung 4 Wochen arbeiten, dann 21 Tage Urlaub nehmen und dann komplette Einarbeitung ins neue Aufgabengebiet, soweit das überhaupt noch nötig ist.

Wenn Du nach der Eingliederung 4 Wochen am Stück Vollzeit gearbeitet hast, wirst Du Urlaub sicher schon nötig haben. Vor allem weißst Du, das Du wieder ganz normal arbeiten kannst. Das ist auch für Dich beruhigend.

LG Sofia

xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315233

Huhu

Also mir wurde vorhin gesagt, das ich meinen Resturlaub angeblich
bis Ende Juni nehmen MUSS, da er sonst verfällt?!

Ich hatte eben auch vor das ich erstmal ein paar Wochen nach der Eingliederung voll durcharbeite und dann erstmal meinen Urlaub
bei Gelegenheit mal nehme.
Nun hab ich halt bissl bedenken, wenn ich vor den Wechsel und ohne Anlernen in neuen Bereich meinen urlaub nehme, das ich dann vielleicht nicht mehr dahin komme :?

Gut, ich werd da morgen doch nochmal genau nachfragen, ob ich den Resturlaub gleich nehmen muß oder wirklich erstmal 2 Monate ca. durcharbeiten kann.

Gruß xisax

**Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.** Winston Churchill

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315234

Hallo,

da es hier ja manchmal auch andere gibt, die arbeitsrechtliche Fragen habe, wollte ich bei der Gelegenheit die Nummer des Bürgertelefons „Arbeitsrecht“ des Bundesministeriums posten

01805 / 67 67 13

Der Anruf kostet 14ct pro Minute, aber unter Umständen lohnt sich das, besonders bei solch schwierigen Konstellationen und rechtlichen Probleme. Ich habe da selbst mal angerufen. Es gibt diese Bürgertelefone zu verschiedenen Themen.

Schönen Sonntag!

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315235

Hallo,

normalerweise muss der alte Urlaub bis Ende März genommen sein. Zumindest im Metallbereich. Darüber hindaus gibt es noch Vereinbarungen mit dem Betriebsrat. In größeren Unternehmen gibt ed auch einen Behindertenobmann.

Ob der Urlaub tatsächlich nach Ablauf dedr Überziehungsfrist verfällt, darüber wprde ich zuerst mal mit der Personalabteilung und meinem Vorgesetzten sprechen. Wenn der Urlaub aus wichtigen Gründen nicht genommen werden konnte, dann sind in der Regel Verlängerungen möglich.

Also bevor man mit dem Arebtsgericht droht immer erstmal mit den Verantwortlichen in der Firma reden.

Viele Grüße

Stefan

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315236

Hallo,

nach einem Urteil des EuGh (Urteil vom 20.01.2009 – C-350, 520/06)
verfällt der gesetzliche Urlaub (der 4 Wochen beträgt) nicht, wenn er wegen einer Krankheit nicht genommen bzw. gewährt werden konnte, z.B. weil der Arbeitnehmer am Ende der Übertragungszeit noch krank geschrieben ist. Darüberhinausgehende tarifliche Urlaubsansprüche können dagegen verfallen.

Wenn es also möglich wäre, den Urlaub noch in der Übertragungszeit zu nehmen bzw. zu gewähren, kann er verfallen, wenn dies nicht geschieht. (Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer zwar noch nicht wieder gearbeitet hat, aber trotzdem noch rechtzeitig wieder gesundgeschrieben wurde um den Urlaub noch innerhalb der Übertragungsfrist antreten zu können)

Im Übrigen dürfte es auch eine Sache der Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein, einen nicht rechtzeitig genommenen Urlaub auch dann nicht verfallen zu lassen, wenn es theoretisch möglich gewesen wäre, diesen zu nehmen, aber es aus Gründen der Arbeitsorganisation (neues Anlernen o.ä.) sinnvoll war, das nicht zu tun.

Wenn es im Interesse einer besseren Eingliederung also besser wäre, den Urlaub erst nach der Übertragungsfrist zu nehmen, sollte es eigentlich auch im Interesse des Arbeitgebers sein, dies zu gewähren. Wenn der Arbeitgeber dies anders sieht, wirst Du den Urlaub wohl nehmen müssen, wenn es theoretisch rechtzeitig möglich wäre, denn rein rechtlich könnte er tatsächlich verfallen.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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xIsax
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Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315237

Huhu zusammen

Also ich könnte den Urlaub gar nicht bis 31.3 nehmen, da ich bis 19.3 ja meine Eingliederung mache. Genauso sag ich nicht das ich danach meinen Urlaub nehme, da ich ja nicht weiß wie die 3 Wochen à 5 Stunden verlaufen und mir bekommen.

Ich werd da am Montag wohl zum Betriebsrat bzw Behindertenbeauftragten gehn um mal nachzufragen, was da alles machbar wäre. Da es in meinen Augen ja nichts bringt direkt nach der Eingliederungszeit meinen Urlaub zu nehmen. Erstens möchte ich schon en paar Wochen 8 Stunden arbeiten um zu sehen wie es mir dabei geht und zweitens hätte ich da ja direkt bis 25.5 Urlaub und jetzt bin ich ehrlich froh mal wieder zu arbeiten.

Aber danke für eure Auskunft :) ich werd euch dann berichten was sich ergeben hat.

Gruß xisax

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sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315238

Hallo XLSAX,

natürlich kannst Du theoretisch Deinen Urlaub bis zum 31.03.2010 angetreten haben. Das heißt aber nicht, das er bis zum 31.03. weg sein muss.

Im öffentlichen Dienst ist es so, dass man nach TÖVD den Urlaub auf schriftlichen Antrag bis zum Antritt 31.05. verschieben lassen kann. Bis dahin muß man seinen Urlaub angetreten haben.

Bitte beim Arbeitgeber (Personalbüro) erkundigen. Arbeitsgericht ist da unnötig.

Nur, wenn man dauerhaft krank geschrieben ist, verfällt der Resturlaub erst nach 2 Jahren.

LG Sofia

xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315239

huhu..

Also vors Arbeitsgericht wollte ich eigentlich gar nicht, keine Ahnung wieso das hier grad im Gespräch auftaucht 😯

Morgen werd ich mich da Info und wenns gar nicht geht, dann muß ich halt doch nochmal 5 Wochen daheim rumwerkeln 😡

xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315240

Huhu

So Sache geklärt..

Also wenn die Eingliederung bei uns innerhalb vom 01.03. bis 30.04. stattfindet, dann muß ich meinen Resturlaub bis 30.06. nehmen, da er sonst verfällt. So wie ich das hier lese und verstanden habe, ist das eine freiwillige Leistung von unserer Firma.

Ebenso wurde mir heute gesagt, das ich meinen Urlaub NICHT direkt nach der Wiedereingliederung antreten darf, da man will das der MA 14 Tage vollschichtig arbeitet um zu sehen ob er die Anforderungen gewachsen ist.

Das gute ist, das wenn ein Arbeitsplatzwechsel ansteht, das der schon während der Wiedereingliederung angetreten werden MUSS.

Nun sind wir aber noch am abklären ob es evtl möglich ist, einen Teil meines Resturlaubs auf Stunden zu bekommen, da mein Stundenkonto sehr im Minus ist und ich würde dann nur die Hälfte vom Urlaub nehmen.
Was mir auch recht ist, da eh ja eh noch 33 Tage Urlaub heuer hab :D

**Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.** Winston Churchill

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315241

Siehst,

reden hilft meistens.

Viele Grüße

Stefan

xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Antwort auf: Urlaubsanspruch

| Beitrags-ID: 315242

Klar hilft das, aber wieso bekommt man denn die Info nicht gleich immer von den Leuten wo man es erwartet, gerade beim Eingliederungsgespräch.

Das wie mit den Ärzten, man muß sich irgendwie immer nd überall, egal woher, die Info selbst holen.

Anonym
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