Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
- Dieses Thema hat 25 Antworten und 12 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 24.08.2020 - 20:20 von Guido-1.
Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
das Bundessozialgericht hat in einem Urteil zu einem Schilddrüsenkrebspatienten mit Stimmbandlähmung festgestellt, dass bei der Berechnung des GdB die finale Betrachtung ausschlaggebend ist (Urteil des 9. Senats des Bundessozialgerichts vom 30.9.2009 – B9 SB4/08R mit mündlicher Verhandlung; Quelle Sozialrecht+Praxis 1/10).
Es ging darum, dass bei Schilddrüsenkrebs es ein GdB von 50% gibt (bei Lymphknotenbefall 80%) und für die Stimmbandlähmung 30%.
Nun gab es die Ansicht, dass die Stimmbandlähmung als Folge der Schilddrüsenoperation zur Entfernung des Schilddrüsenkrebs bereits im GdB von 50% enthalten sei. Die Gesamt GdB also nur 50% betragen würde.
Das Gegenargument und dem folgte das Bundessozialgericht war jedoch, dass nicht alle Schilddrüsenkrebspatienten eine Stimmbandlähmung erlitten, sondern nur 0,3 bis 20%, und dass dies ein unzulässige Gleichbehandlung wäre. Die Stimmbandlähmung muss also zu einem höheren GdB führen (wobei diese schon immer nicht einfach addiert werden können.).
Die gesamt GdB von 60% sei daher in diesem Fall richtig, weil nicht die einzelne Kausalitätserwägungen ausschlaggebend sind, sondern nur die finale Betrachtung.
Viele Grüße
Harald
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
zwei Dinge scheinen mir im Zusammenhang mit diesem Urteil noch erwähnenswert.
1. Die Tatsache, dass sich ein Versorgungsamt (bzw. das Land) dermaßen querstellt gegen eine Beurteilung, die seit vielen Jahren gängige Praxis ist, nämlich, dass einseitige Recurrensparesen, sofern sie mit einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung verbunden sind, was fast immer der Fall ist, in Verbindung mit SD-Krebs ganz überwiegend mit zusätzlich 10% bewertet werden.
Man ist da ja durch alle Instanzen gegangen.
2. Die Tatsache, dass die ursprüngliche Entscheidung vom 12.8. 2005 datiert, es also fast bis zum Ende der Heilungsbewährung gedauert hat, bis der Betroffene endgültig Recht bekam.
Viele Grüße
Karl
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo, gelten die 60% nur während der Zeit der Heilungsbewährung?
Bei mir ist die OP über 5 Jahre her. Das Amt will mir nur noch 30% für eine beidseitige Recurensparese geben.
Danke
Gruß Heike
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Heike,
ich fürchte ja.
Wenn die Heilungsbewährung wirklich um ist, d.h. seit der endgültigen Beseitigung eines Karzinoms 5 Jahre vergangen sind und kein Rezidiv aufgetreten ist, zählt nur noch die Stimmbandlähmung allein.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Huhu
Betrifft das nur die beidseitige oder auch die einseitige?
Gruß xisax
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Was meinst Du, das obige Urteil oder die Frage von Heike?
Gruß
Karl
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G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Eigentlich allgemein, da ja nirgends was steht von einer beidseitigen Stimmbandlähmung.
**Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.** Winston Churchill
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
die beidseitige Stimmbandlähmung wird wohl in der Regel höher bewertet werden als die einseitige. Der Grad der Behinderung und damit auch ein ggf. zustandekommender Zuschlag (der natürlich nicht einfach addiert wird) wird immer nach den tatsächlichen Einschränkungen ermittelt, wobei in erster Linie die schwerwiegendsten berücksichtig werden.
Bei der beidseitigen Rekurrensparese wird daher wohl auch eher die Beeinträchtigung der Atmung die größere Rolle als die Beeinträchtigung der Stimme spielen. Der GdB, der sich aus der Atemnot ergibt kann sehr unterschiedlich sein. Z.B. kann es allein dafür schon 50-70% geben, wenn bereits beim Treppensteigen über ein Stockwerk oder bei Spazierganggeschwindigkeit (3-4km/h) deutliche Atemnot auftritt, was bei einer ungünstigen beidseitigen Stimmbandlähmung durchaus der Fall sein kann. Tritt die Atemnot bereits in Ruhe oder bei leichtester Belastung auf, kann das allein schon 80-100% bedeuten. Das alles natürlich nur solange die Beeinträchtigung tatsächlich besteht.
Gruß
Karl
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G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Karl,
bin gerade auf deinen Beitrag zum Thema GdB bei beidseitiger Stimmbandlähmung gestossen.Das Versorgungsamt will mir einen GdB von 30 bewilligen.Da meine Atmung stark beeintächtigt ist,will ich jetzt erst mal einen Einspruch formulieren,wenn ich mit meinem HNO gesprochen habe.
Hast du eine Ahnung ,wie das Amt dann prüft in wie fern ich beim Treppensteigen und Spazierengehen ausser Atem komme.
Hab schon einiges von dir gelesen und gesehen, dass du viel weisst.
Vielleicht kannst du mir ja weiter helfen.
Gruss Rosi
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Rosi,
zunächst mal kannst Du auch einfach nur formlos den Einspruch einlegen, mit dem Verweis auf eine ausführliche Begründung, die nachgereicht wird. Der Zeitrahmen für den Einspruch gilt nur für den Einspruch an sich, mit der Begründung kann man sich dann Zeit lassen, was vielleicht in Deinem Fall auch güstig wäre, um sich erstmal in Ruhe mit dem HNO über eine Strategie klar zu werden. Eigentlich müsste zunächst mal der Arzt/die Ärzte die Art und den Umfang der Beeinträchtigung (Atmenot, wie stark, unter welchen Bedingungen) bescheinigen. Es kann sein, dass das zuständige Versorgungsamt ein Erscheinen und eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst verlangt, muss aber nicht. Es kann auch sein, dass ein ausführlicheres Guachten angefordert wird. Mir ist aus meinen Bekanntenkreis auch ein Fall bekannt, wo allein aufgrund des formlosen Einspruches bereits der GdB erhöht wurde. Das hängt vermutlich stark vom einzelnen Versorgungsamt und den dortigen Entscheidungsträgern ab.
Viele Grüße
Karl
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G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Rosi,
ich habe auch gerade Schwierigkeiten mit dem Versorgungsamt. Ich bin dem VdK beigetreten, der nun für mich den Schriftverkehr übernimmt. Sie haben Widerspruch eingelegt und die entsprechenden Unterlagen angefordert. Wenn die vorliegen, dann geht es an die ausführliche Begründung des Widerspruchs. Ich bin jedenfalls froh, dass das jemand für mich übernimmt und die Kosten für mich überschaubar sind (Monatsbeitrag etwa 5,50 Euro und Kosten für den Widerspruch knapp 60,- Euro).
Eventuell wäre das ja auch eine Hilfe für dich.
Viele Grüße
Esther
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Karl,
zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde mich morgen mit meinem HNO besprechen und hören, was der dazu meint.Habe heute morgen mit der VdK telefoniert, der meinte ich bräuchte für die schlechte Atmung mindestens einen Gdb von 40 damit ein Gdb von 50 rauskommt, da die beidseitige Lähmung mit 30 beziffert ist.
Woher hast du denn die Info über den Gdb von 50-70 und 80-100 bei schlechter Atmung. Hab das nämlich auch schon mal irgendwo gelesen,finds aber nicht mehr.
Viele Grüsse
Rosi
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Esther,
auch dir vielen Dank für den Tipp mit der VdK.Wie du oben siehst bin ich da schon.Muss jetzt mal abwarten ,was der HNO meint und dann noch mal bei der Vdk Geschäftsstelle vorbei schauen.
Viele Grüsse
Rosi
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Rosi,
in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm) werden die GdB für die Stimmbandlähmung genannt (http://vmg.vsbinfo.de/b/7.htm#7.10) mit dem Hinweis, dass weitere Einschränkungen entsprechend den Lungenfunktionsstörungen zusätzlich zu berücksichten sind (http://vmg.vsbinfo.de/b/8.htm#8.3)
Gruß Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
ich hab hier längere Zeit nicht mehr gelesen und bin durch den heutigen Newsletter auf das Thema GdB nach Stimmbandlähmung gestoßen. Da drängt sich mir doch mal ne Frage auf:
Wieviel GdB habt Ihr denn so bekommen? Ich meine nicht die Ersteinstufung nach der OP und RJT, sondern die Einstufung auf Dauer.
Ich habe nach PapCA T2 NxMx mit eins. Stimmbandlähmung nach 5 Jahren Heilungsbewährung unter 80 % dann auf Dauer nur noch 30 % bekommen. Ein bisschen Einschränkung in der Atemfunktion habe ich schon, obwohl sich das alles nach einer deutlichen Gewichtsreduzierung (juchhu: hab im letzten Jahr 23 kg runterbekommen!!) fast bis zur Normalität gebessert hat.
LG
Entchen
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Entchen,
habe bei meinem ersten Bescheid vom Versorgungsamt einen GdB von 30 bekommen.
Nach meinem ersten Widerspruch und unter Berücksichtigung einer Unterfunktion der Nebenschilddrüsen waren´s dann 40%.
Habe wieder Einspruch eingelegt, da meine Atemfunktion sehr eingeschränkt ist und warte jetzt ab, was sich tut. War in der Zwischenzeit endlich bei einem Lungenarzt, der feststellte, dass ich auf Grund der beidseitigen Lähmung chronisch hyperventiliere.
Mal sehen, was das Amt dazu meint.
Liebe Grüße
Rosi
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
mit Interesse habe ich den Beitrag gelesen. Seit 2002 leide ich an einer beidseitigen Stimmbandlähmung nach einer Schilddrüsenentfernung aufgrung eines pap. Karzinoms. Wegen starker Atemprobleme mußte einige Wochen später ein Stimmband fixiert werden. Nach der Schilddrüsen-OP habe ich auch aufgrund fehlender Hormone unter starken Depressionen gelitten. Mir wurde zunächst ein GdB von 80 gewährt, nach fünf Jahren wollte man wieder zurück auf 50, weil ja das Rückfallrisiko wegen des Schilddrüsen-Karzinoms weggefallen sei.
Ich habe mich dagegen gewehrt und Klage bei dem Sozialgericht in Detmold eingereicht. Ich wurde daraufhin zu zwei Gutachtern geschickt, der eine hat insbesondere meine Lungenfunktion wegen der Atemprobleme überprüft und dabei eine Verminderung der Lungenfunktion festgestellt, aufgrund der Öffnugn durch die Fixation kann ich die Luft nicht richtig dosieren und gerate sehr schnell außer Atem.
Allein diese Störung und die Stimmbandlähmung hat er mit 60 Gdb bewertet.
Der andere Gutachter hat die psychischen Probleme beurteilt, denn bei einer solchen Diagnose, der vollkommen anderen Lebenssituation und auch wegen häufiger Panickatten aufgrund der ab und zu auftretenden Luftnot, leidet die Psyche ganz erheblich. Er hat eine traumatische Anpassungsstörung und deperessive Phasen festgestellt und diese mit 30-40 Gdb veranschlagt. Der Kreis hat mir daraufhin, auch ohne Gerichtsverhandlung, wieder einen Gdb von 80 gewährt und zusätzlich das G zuerkannt, obwohl ich das gar nicht beantragt hatte. Aber der Gutachter hat das wohl aufgrund der geringen Belastbarkeit befürwortet.
Mit diesem Gutachten in der Hand habe ich dann versucht, die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, bisher war mir die halbe gewährt worden. Auch die beiden Gutachter, zu denen mich die Rentenversicherung dann geschickt hat, haben das befürwortet.
Jetzt bekomme ich unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente und und übe nur noch einen Minijob aus (mehr schaffe ich aber auch nicht). Man sieht also, kämpfen lohnt sich. Also liebe Leidensgenossen lasst euch nicht unterkriegen, denn jemand mit solchen Beeinträchtigungen wie wir hat schon genug mitgemacht und eine gerechte Beurteilung verdient.
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Forum, der letzte Beitrag zu dem Thema GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung“ ist schon 10 Jahre alt. Meine Diagnose: Op in 1/2020, papilärres SD pT2 ohne weiteren Lymphknotenbefall, einseitige Stimmbandlähmung, Anpassungsstörungen.
Ich habe jetzt im Juli 2020 einen Bescheid bekommen, der GdB wurde auf 50% festgelegt. Zitat „Ihre Beeinträchtigung „Gewebeneubildung der re.Schildrüse, Resektions-OP 1/2020 mit Stimmbandlähmung habe ich wegen der ungeswissen weiteren Krankheitsverlaufes und der besonderen Begleitumstände der Erkrankung höher bewertet. Ohne diese Besonderheiten wäre die Bewertung niedriger.“
Das kommt mir seltsam vor, gerade auch wenn ich dieses Thema hier im Forum durchlese. Ich lese hier, dass 50% nur für den Krebs normal sind und eine Stimmbandlähmung zusätzlich 10 bis 30 % ausmacht. Würdet ihr mir raten, hier Einspruch zu erheben?! Muß ich den Anwalt selbst zahlen, wenn ich das mache? Es wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Gruß, Guido
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
ja, hier würde ich Einspruch einlegen.
Viele Grüße
karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
neulich hat hier jemand ein Urteil verlinkt. Dort ging es auch um die Bewertung von SD-Entfernung nach Krebs zusammen mit einseitiger Stimmbandlähmung. Das wurde insgesamt mit 60 % eingestuft.
https://openjur.de/u/169501.html
Viele Grüße und viel Erfolg beim Einspruch
Lotti
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