Hallo,
merh als 100% gibt es nicht auf dem Ausweis. Es könnten höchsten s zusätzliche Merkzeichen eingetragen werden, was aber bei SD-Krebs sowieso nicht in Frage kommt. Der Bescheid geht den AG eigentlich nichts an, zum Nachweis gegenüber dem AG reicht der AUsweis, und im Ausweis wird die Diagnose ja nicht eingetragen. Also kannst Du die SD-Krebserkrankung angeben oder auch nicht, es wird sich für Dich nichts ändern. Wegen krankheitsbedingter Ausfälle, die mit der Schwerbehinderung zu tun haben, darf sowieso nicht gekündigt werden. Eine betriebsbedingte Kündigung ist jedoch genauso wie vorher möglich und muss genehmigt werden, sonst gilt sie nicht als erfolgt. Insofern wäre vielleicht günstig, wenn die SD-Krebserkrankung im Bescheid erscheinen würde, sodass Du notfalls im Streitfall einen Nachweis hast. Diesen neuen Bescheid muss der AG aber nicht unbedingt sehen. Für die üblichen nachteilsausgleiche reicht es, wenn er über die Schwerbehinderteneigenschaft an sich und den GdB informiert ist. Wenn Du die Nachteilsausgleiche nicht in Anspruchnehmen willst, ist noch nicht einemal dies erforderlich, der Kündigungsschutz besteht unabhängig davon.
Viele Grüße
Karl