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kann ich eine Neueinstufung beantragen?

Micha 66
Pap. SD-Ca. folkl. Variante T2 R7/25

kann ich eine Neueinstufung beantragen?

| Beitrags-ID: 246075

Hallo zusammen,

da ich mir schon einige Zeit Gedanken mache wie es bei mir weiter geht in Bezug mit BdB.
Ich wurde im Mai 08 wegen SD Krebs operiert,
und im Anschluß wurde der Ausweiß beantragt. Einstufung GdB 50 prozent.
Jetzt werde ich im Juni 2010 nochmal operiert, da einige Lympknoten befallen sind.
Nun zur Frage:
Kann ich jetzt eine Neueinstufung beantragen,
oder Läuft mein Ausweiß nach 5 Jahren aus.
Wenn Ja, wie kann ich da vorgehen?

Vielen Dank für die Antworten

Grüße Micha

Olivia
Nutzer*In
SD-Ca. 2003, M. Basedow

Antwort auf: kann ich eine Neueinstufung beantragen?

| Beitrags-ID: 323518

Hallo Micha,

auf jeden Fall ist es wichtig, aktuelle Befunde immer zeitnah einzureichen. Ich habe aus falschem Stolz immer zu lange getrödelt und dann wird rückwirkend manches nicht mehr anerkannt.

Es gibt hierzu einen Beitrag von Birgitt, die immer alle Befunde laufend einreicht.

In Deinem Fall würde ich die OP erstmal abwarten. Dann kann das Versorgungsamt gleich den Befund aus dem KH anfordern. Du solltest auch einen höheren GdB beantragen, 50 ist meines Wissens nur bei Krebserkrankungen ohne Metastasierung angemessen.

Ich bin Mitglied im Sozialverband Deutschland und habe mir bei meinem Widerspruch gegen die Aufhebung der SchweBi dort helfen lassen. Nicht ganz umsonst, aber es hat sich offenbar gelohnt. Das Versorgungsamt hat sich nach unserer Widerspruchsbegründung im Oktober 2009 nicht mehr gemeldet 😆 . http://www.sovd.de/

Alles Gute für Deine OP!
Olivia

tina50
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante mit Ausbreitung in SD-Gewebe, seit 08/08 chron. Ohrspeicheldrüsenen

Antwort auf: kann ich eine Neueinstufung beantragen?

| Beitrags-ID: 323517

Hallo Micha,
du kannst auf jeden Fall eine Höherstufung beantragen und ich gehe davon aus, dass diese bewilligt wird. Ich würde sofort einen Verschlimmerungsantrag stellen und wenn möglich alle bisherigen Befundberichte betreffend die Lymhknotengeschichte gleich beifügen. Du musst nicht unbedingt den OP Bericht abwarten, kannst ihn auch nach Antragstellung nachreichen: Das LA fragt ohnehin bei dem behandelnden Arzt nach bzw. lässt ihm ein Formular zukommen, das er ausfüllen muss. Selbst bei Folgeerschrankungen/Nachwirkungen durch die Erkrankung/Radiojodtherapie wie in meinem Fall chronische Speicheldrüsenentzündung erfolgt in der Regel eine Höherstufung. Ich wurde sofort von 50 auf 60 Prozent eingestuft. Der 5 Jahreszeitraum gilt nach wie vor. Dann wird überprüft, ob man als „geheilt“ gilt, ob Metastasen vorhanden waren/sind und auch berücksichtigt ob man noch an Folgeerkrankungen durch den SD-krebs leidet.
Du könntest m. E. einen GdB von 80 Prozent bekommen.
Viele Grüße und viel Erfolg für die anstehende Operation. Drück Dir die Daumen. Liebe Grüße Martina

Micha 66
Pap. SD-Ca. folkl. Variante T2 R7/25

Antwort auf: kann ich eine Neueinstufung beantragen?

| Beitrags-ID: 323516

Hallo miteinander,

ich dachte mir, ich frage gleich mal im KH nach jemanden von der Sozalstaton.
Normalerweise müßte da ja jemand kommen.

Nach der Op habe ich ja genügend Zeit, und schaue dann mal
was ich erreichen kann.

Vorher mache ich mit Sicherheit nichts mehr, das ist mir zu stressig.

Grüße Micha

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: kann ich eine Neueinstufung beantragen?

| Beitrags-ID: 323515

Hallo Micha,

soweit ich weiß, fangen die 5 Jahre erst an abzulaufen, wenn du als geheilt giltst. Insofern dürftest du noch eine Weile länger in den „Genuss“ des Ausweises kommen.

Die Sozialstation zu befragen, ist eine gute Idee. Falls niemand von sich aus auf dich zukommt, solltest du die Sozialstation selbst kontaktieren.

Viele Grüße
Esther

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Antwort auf: kann ich eine Neueinstufung beantragen?

| Beitrags-ID: 323514

Hallo Micha,

1. die Heilungsbewährung läuft erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der/die Tumor(e) restlos entfernt sind, d.h. auch keine Metastasen mehr vorhanden sind. Das ist i.A. der Nachweis einer erfolgreichen Ablation (sauberes GKS) und/oder ein nicht mehr nachweisbarer und aussagekräftiger TG.
Wenn also noch LK befallen sind, läuft die Heilungsbewährung sowieso noch nicht, d.h. die 5 Jahresfrist muss nochmal neu angesetzt werden, ab dem Zeitpunkt, ab dem nach ärztlicher Erkenntnis keine befallenen LK oder sonstige Metastasen mehr da sind. Dazu würde ich allerdings evtl. das Ergebnis der OP und ggf. weiterer Behandlungen abwarten, Du hast ja noch Zeit.

2. bei LK-Befall wird i.a. höher als 50% eingestuft, ein Verschlimmerungsnantrag wäre daher ggf. sinnvoll. Da mit dem GdB auch z.B. die Steuerfreibeträge steigen, wäre es in diesem Fall aber sinnvoll, die Verschlimmerung möglichst bald zu beantragen, sodass sie auf jeden Fall noch im alten Jahr greift.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Micha 66
Pap. SD-Ca. folkl. Variante T2 R7/25

Antwort auf: kann ich eine Neueinstufung beantragen?

| Beitrags-ID: 323513

Hallo Karl,

mal sehn, wie alles wird.
Denke auch, das ich bis Dez. Zeit habe um das zu beantragen.
Was dann rauskommt, da bin ich mal gespannt.

Danke und Grüße an alle

Micha

Anonym
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