Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil (Az.: 5 U 967/09) entschieden, dass wenn ein Arzt ein zwar seltenes, aber gravierendes Operationsrisiko verharmlost, die Aufklärung des Patienten fehlerhaft ist.
Die Einwilligung des Patienten in die Operation gilt dann als rechtlich irrelevant, und der Arzt haftet dann für die eintretenden Beschwerden.
Im vorliegenden Fall ging es um eine Kieferhöhlenoperation, bei der es in seltenen Fällen zu einer Sehbehinderung kommen kann.
Der Arzt meinte auf Nachfrage des Patienten, dass dies ihm noch nie vorgekommen sei.
Diese Äußerung wurde als verharmlosend gewertet.
Quelle: Sozialrecht+Praxis 6/10, S. 398f
Kommentar:
Für Patienten mit postoperativen, dauerhaften Hypoparathyreoidismus dürfte dieses Urteil wegweisend sein, wenn etwa eine Aufklärung seitens des Chirurgen lediglich mit den Hinweis darauf bestand, dass bei einer Beeinträchtigung der Nebenschilddrüsen, dann man eben mit Calcium substituieren müsse, ohne auf die Schwierigkeiten und Probleme einer Dauerhaften Calcium-Substitution von sich aus einzugehen.
Der Tragweite einer Dauerhaften Calcium-Substitution kann ein Patient von sich aus nicht ermessen, da Calcium als Nahrungsergänzungsmittel auf Drogeriemärkten angeboten wird.
Viele Grüße
Harald