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Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet

Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet

| Beitrags-ID: 247329

Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil (Az.: 5 U 967/09) entschieden, dass wenn ein Arzt ein zwar seltenes, aber gravierendes Operationsrisiko verharmlost, die Aufklärung des Patienten fehlerhaft ist.

Die Einwilligung des Patienten in die Operation gilt dann als rechtlich irrelevant, und der Arzt haftet dann für die eintretenden Beschwerden.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Kieferhöhlenoperation, bei der es in seltenen Fällen zu einer Sehbehinderung kommen kann.
Der Arzt meinte auf Nachfrage des Patienten, dass dies ihm noch nie vorgekommen sei.
Diese Äußerung wurde als verharmlosend gewertet.
Quelle: Sozialrecht+Praxis 6/10, S. 398f

Kommentar:
Für Patienten mit postoperativen, dauerhaften Hypoparathyreoidismus dürfte dieses Urteil wegweisend sein, wenn etwa eine Aufklärung seitens des Chirurgen lediglich mit den Hinweis darauf bestand, dass bei einer Beeinträchtigung der Nebenschilddrüsen, dann man eben mit Calcium substituieren müsse, ohne auf die Schwierigkeiten und Probleme einer Dauerhaften Calcium-Substitution von sich aus einzugehen.
Der Tragweite einer Dauerhaften Calcium-Substitution kann ein Patient von sich aus nicht ermessen, da Calcium als Nahrungsergänzungsmittel auf Drogeriemärkten angeboten wird.

Viele Grüße
Harald

InSeNSU
Moderator
Basedow, Hypoparathyreoidismus

Antwort auf: Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet

| Beitrags-ID: 331680

Hallo Harald,

ein Grund mehr, sich auch mit den Formulierungen in den Aufklärungsbögen zu befassen. Das Urteil könnte eventuellen Änderungswünschen unsererseits Nachdruck verschaffen.

Viele Grüße
Frauke

whisper
Nutzer*In
pap. SD-Karzinom, beids. Recurensparese

Antwort auf: Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet

| Beitrags-ID: 331681


Hallo,
sehr interessanter Bericht. Bei mir wurden bei der OP beide Stimmbandnerven geschädigt. Als ich bei der letzten Untersuchung meine Endokrinologin darauf ansprach, dass bei der Aufklärung, der Chirurg zwar sagt, das und das kann passieren, ist aber äußerst selten, aber nicht darauf hinweist, welche Auswirkungen insbesondere eine beidseitige Stimmbandlähmung hat und man sogar im äußersten Fall ersticken kann, hat diese geantwortet, wenn der Arzt alle Risiken so genau anspricht, dann würde sich der Patient vielleicht aus Angst gar nicht erst operieren lassen und in Ihrem Fall gab es wegen des Karzinoms gar keine andere Alternative. Es sei eben Schicksal gewesen, dass mir das passiert sei und ich sei in ihrer ganzen ärztlichen Laufbahn auch die einzige Patientin gewesen, der das überhaupt passiert sei. Auch eine Einstellung. aber nur ein sehr schwacher Trost. Trotzdem bin ich der Meinung, der Patient hat das Recht genau darüber aufgeklärt zu werden was eine Stimmbandlähmung bedeutet.

Caro
Nutzer*In
SD-Total OP-Hypopara

Antwort auf: Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet

| Beitrags-ID: 331682

Hallo Harald,
habe gerade Deinen obigen Bericht gelesen.Nur,was nützt es mir,selbst wenn ich um die Risiken weiß?Mein Arzt hat mir damals gesagt,ich brauch die OP nicht sofort machen zu lassen,aber die SD muß raus,sonst wird Krebs daraus.Und jetzt muß ich wohl oder übel langfristig ,(wohl lebenslänglich) mit der Calciumeinnahme leben!

LG Caro

Anonym
Gast

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