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Entlassmanagement seit Herbst 2017 verpflichtend

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 28.03.2019 - 13:44 von dkr.

Entlassmanagement seit Herbst 2017 verpflichtend

| Beitrags-ID: 258464

Hallo,

ich vermute, dass es den wenigsten bekannt ist, dass seit dem 1.10.2017 ein standardisiertes Entlassmanagement nach einem stationären Aufenthalt für alle Kliniken verpflichtend ist. Dieses geht deutlich über das hinaus, was vorher – nur zum Teil – angeboten wurde und angeboten werden durfte, z.B. was die Möglichkeiten zur Verordnung von Medikamenten, Hilfsmitteln und weiteren ambulanten Leistungen auf Kassenkosten, die Pflicht zur Abklärung der weiteren Versorgung, die Möglichkeit zur Ausstellung von AU-Bescheinigungen, sowie die Pflicht zur Einschaltung des Sozaldienstes betrifft.

Ich hatte nach Inkrafttreten dieser Verpflichtung erst einen stationären Aufenthalt und wusste davon nichts. Von einem Entlassmanagement, das diesem Anspruch genügen würde, habe ich nichts bemerkt. Ich gehe davon aus, dass sich trotz dieser Verpflichtung diese Maßnahmen noch sehr unzureichend durchgesetzt haben.

Auf der Seite des Onkoportals der DKG gibt es einen Artikel mit einer Übersicht zu diesem Thema, das besonders für Krebspatienten nach einer Krankenhausbehandlung interessant sein dürfte aber bestimmt auch für andere stationäre Behandlungen sinnvoll ist.

https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/leben-mit-krebs/beratung-und-hilfe/nach-dem-klinikaufenthalt-wie-geht-es-jetzt-wei.html

Dort ist auch eine Checkliste für Patienten der Charité verlinkt, anhand man selbst prüfen kann, welche Fragen bzgl. des Entlassmanagements man sich, den Ärzten, dem Pflegepersonal und dem Sozialdienst stellen kann.

https://haema-cbf.charite.de/fuer_patienten/psychoonkologie/service/leitfaden_wenn_ich_nur_wuesste_fuer_unsere_patienten_und_deren_angehoerige/fragen_bei_der_entlassung/

Ich selbst habe erst durch die Veröffentlichung der DKG auf deren Facebookseite eben von dieser Regelung erfahren. Von einer breiten Veröffentlichung für die Betroffenen habe ich nichts gemerkt. Offenbar wurde darauf vertraut, dass alle Kliniken sich automatisch daran halten würden und dies von sich aus den Patienten zugänglich machen. Ich habe Zweifel, dass dies bereits vollumfänglich geschieht.

Interessant wäre es, dazu weitere Erfahrungen zu lesen, ob es nach dem 1.10.2017 nach stationären Aufenthalten ein dem auf der Seite des Onkoportals beschriebenen Entlassmanagement entsprechendes Vorgehen gegeben hat, zu dem die Kliniken eigentlich verpflichtet wären.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Entlassmanagement seit Herbst 2017 verpflichtend

| Beitrags-ID: 383023

Hallo, ich musste sogar bei der Aufnahme unterschreiben das ich mit dem Entlassungsmanagment einverstanden bin. Aber ich habe bei allen drei klinikaufenthalten niemanden gesehen. Ich hätte gerne ein paar Informationen gehabt. Ich bin mit meiner Diagnose(papillares Karzinom + lymphknotenmetastase) ziemlich alleine gelassen worden. Ich habe mir auch alles „erlesen“ punkto Reha, schwerbeschädigtenausweis. Ich renne von einer untersuchung zur nächsten, bekomme keine Info. Weiss nicht ob ich zum onkologen oder endrikologen muss. Wäre das nicht auch Aufgabe des Entlassungsmanegment gewesen?

Antwort auf: Entlassmanagement seit Herbst 2017 verpflichtend

| Beitrags-ID: 383024

Hallo Lieschen,
ja es wäre sicher eine Aufgabe des Entlassmanagements gewesen, abzuklären und mitzuteilen, welche Untersuchungen noch anstehen und welche Ärzte jeweils zuständig sind.

Leider existiert das Entlassmanagement in vielen Fällen bisher nur auf dem Papier.

Viele Grüße
Karl

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G.C.Lichtenberg

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