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Gemeinsamer Bundesausschuss(G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über die Leistungen der gesetzlich Krankenversicherten.
Link: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Veröffentlicht am 28.10.2021
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AMNOG(Synonym: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz)

Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) gemäß § 35a SGB V.
Die Nutzenbewertung im Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, ob die Kosten und in welcher Höhe durch die Krankenkassen erstattet werden, und ist von der Zulassung von Arzneimitteln zu unterscheiden.
Medikament für Seltene Erkrankungen haben bei der Zulassung und bei der Nutzenbewertung meist spezielle Regeln/Vorordnungen.
siehe auch: Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln (2008)

Letzte Aktualisierung: 13.09.2021
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