Re: Schwerbehinderung



Geschrieben von Bernd am 27. Juli 2000 15:47:48:

Als Antwort auf: Schwerbehinderung geschrieben von Katrin am 21. Juli 2000 22:05:02:

Hallo Katrin,
setze Dich mal mit Deinem behandelnden Arzt zusammen oder mit dem Arzt, der Dich - sofern in Anspruch genommen - in der Kur (Reha-Maßnahme, zählt als Krankenhausaufenthalt (Zuzahlung bis 14 Tage insgesamt !!!) betreut hat. Bei mir ist nach der OP noch eine Stimmbandschädigung, die heute noch besteht berücksichtigt worden. Ich hatte insgesamt 60 %. Nach der sog. Heilungsbewährung wird neu bewertet. Ich habe inzwischen 50 %, allerdings auch noch nach einer Handfraktur und einer leichten Bronchitis. Mein Ausweis ist bis 2011 verlängert worden. Solltest Du wirklich bei nur 30 % bleiben, so stelle einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt. Dann hast Du das Statut eines Schwerbehinderten.
(Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub u.ä.) Außerdem gibt es bei Dir eine Selbsthilfegruppe?? Oder versuchs mal bei der Deutschen Krebshilfe in Bonn. Dort gibts auch noch Informationen.
Weitere Frage??? Dann melde Dich nochmal bei mir. Vielleicht kann ich Dir noch weiterhelfen.
Schöne Grüße Bernd

sd-krebs.de