Re: Meldepflicht


Geschrieben von JürgenT am 19. Oktober 2001 15:53:57:

Als Antwort auf: Re: Meldepflicht geschrieben von Ellen am 19. Oktober 2001 00:22:58:

Hallo Peter,
nach meinem Kenntnisstand gilt für uns SD-Krebsler (auch für andere Krankheiten, die nicht unbedingt Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben) mit SB-Ausweis folgendes:
Fragt dich der AG beim Einstellungsgespräch danach, ob du schwerbehindert bist, MUSST du es ihm mitteilen.
Fragt er nicht, dann brauchst du es auch nicht.
Wenn du keinen gültigen SB-Ausweis hast, dann hast du diese Schwierigkeiten nicht, kannst aber auch die vielen Vorteile nicht in Anspruch nehmen.
Ich habe einen GdB von 80% und habe bis jetzt nur positive Erfahrungen damit gemacht.
Gruß
Jürgen



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