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Hallo,

der Gemeinsame Bundesausschuss (Gremium für die Zulassung/Erstattung von Medikamenten/Therapien durch die Krankenkassen) hat am 20.12.2005 den Beschluss gefasst, dass beim primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen die PET bzw. PET-CT zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört.

Der Beschluss bedarf allerdings noch der Bestätigung durch das Bundesgesundheitsministerium (was in diesem Fall reine Formsache sein dürfte).

Es dürfte so hoffentlich auch nicht mehr lange dauern, dass auch beim nicht-jod-speichernden Schilddrüsenkarzinom die PET und PET-CT zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört, schließlich gibt es hier eine eindeutige Indikation (jod-negativ und gestiegener Tumormarker).

Viele Grüße
Harald