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meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306450

Hallo,

bei großen Betrieben kann es eventuell von Vorteil sein, den Ausweis zu haben. Da sie ja eine Quote erfüllen müssen. Vor allem bei öffentlichen Arbeitgebern (weiß gerade nicht wie das genau heißt, Uni, Stadt, etc.) werden Behinderte bei gleicher Befähigung ja sogar bevorzugt eingestellt.

Man kann übrigens den Ausweis auch zurück geben, wenn es notwendig erscheint. Dann ist man den Status los.

Ich finde es übrigens ein Unding, wenn man das verschweigen muss. Andererseits kann ich kleinere Arbeitgeber auch verstehen, denn der Kündigungsschutz ist ja verschärft und die Arbeitskraft ggf. niedriger.

Ist jetzt auch keine klare Antwort aber eine Ergänzung.

Viele Grüße
Esther