Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay
EllenVerstorben med. SD-Ca; Multiple Sklerose

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306451

Hallo Una,

Du darfst den Ausweis verschweigen, wenn die Schwerbehinderung Deine Arbeit nicht beeinträchtigt! Natürlich hast Du dann keine zusätzlichen Urlaubstage.
Auf dieser Seite wird das alles supergut erklärt:

http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/index.html

Gruß,
Ellen

Gesundheit ist das Ausmaß an Krankheit, das es mir noch erlaubt, meinen wesentlichen Beschäftigungen nachzugehen.
Friedrich Nietzsche