Hallo, lippilotta, ich versuch´s mal ins Unreine: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, müssen auf einem festgelegten Prozentsatz aller Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. In der Regel 5 %, es gibt aber Ausnahmen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie für jeden Beschäftigten, der an dieser %- Marke fehlt eine „Ausgleichsabgabe“ (100- ca. 250€ pro Nase) an das Integrationsamt zahlen. Dieses unterstützt andererseits die Arbeitgeber, die Schwerbehinderte beschäftigen, durch Zuschüsse, um behindertengerechte Arbeitsplätze einzurichten. Genaueres kannst Du im SGB IX, §§ 71ff nachlesen.
Liebe Grüße von Gerti