Hallo Nale,
ich habe jetzt den genauen Text nicht vor mir liegen, aber es heißt sinngemäß ‚es gelten 5 Jahre ab OP Termin‘. Wenn die OP schon ein Jahr her ist, wird das natürlich abgezogen. Einer der z.B. 4 Jahre nach der OP den Antrag stellt bekommt nur noch für ein Jahr den Ausweis. Heilungsbewährung nach 5 Jahren.
LG
Birgitt