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Heike 2906
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foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis

| Beitrags-ID: 316653

Hallo Nale,

Es wundert mich auch etwas, daß der Ausweis zumindest nicht bis Dez. 2013 gilt, wenn die schon so „genau“ sind.
Ungefähr 6 Monate vor Ablauf des Ausweises, bei Dir also Herbst 2012, bekommst Du einen Anhörungsbogen geschickt und mußt dann darlegen, ob die Krankheit Dich noch belastet, ob eventuelle das Szinti noch nicht „sauber“ ist (also noch Restgewebe nachweisbar ist).
Ich würde mir dann vom behandelnden Arzt Hilfe holen beim ausfüllen. Es ist alles Auslegungssache.
Falls aber alles im grünen Bereich ist (was viel wünschenswerter wäre, als paar Behinderungsgrade), dann wirst Du auf 30 oder gar Null gestuft.

Unabhängig davon kannst Du mal freundlich beim Amt anrufen und Dir diese seltsame 5-Jahresfrist, die bei Dir keine ist, erklären lassen.

Viel Erfolg und alles Gute für Dich!

Heike