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BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Antreten der AHB

| Beitrags-ID: 320668

Hallo Xlsax,

Ich denke bei einer AHB ist es schwierig, da die AHB bei Strahlentherapie 4 Wochen danach angetreten werden muß.
Vieleicht hilft ja die Agumentation mit der UF und dem unten angehängten Zusatz deines Wunsch und Wahlrechtes.

SGB IX § 9

Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.

Der Widersspruch muß innehalb von 4 Wochen eingereicht werden. Mann sollte nicht meinen, dass das was bringt, aber ich selber habe es schon gehabt, meine Wunschort war Borkum, bewilligt wurde Wuppertal, ich komme aus Düsseldorf, da hätte ich auch zuhause bleiben können. Aber meinem Widerspruch wurde stattgegeben und ich habe mich auf Borkum gut erholt.

Du solltest auf jeden Fall von deinem Wunsch und Wahlrecht Gebrauch machen, die Träger ignorierne es oft.

Ich wünsche dir viel Glück
BeateDue

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit