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Antwort auf: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 321698

Hallo Heiko,

nein, das trifft nicht zu. Eine Vertretung, die nicht vorhanden ist (z.B. weil der Betrieb so klein ist, dass er keine Schwerbehindertenvertretung und/oder einen Betriebsrat braucht) kann natürlich auch nicht eingeschaltet werden und muss auch nicht eingeschaltet werden. Sonst wäre eine Kündigung eines Schwerbehinderten bei einem solchen Betrieb ja völlig ausgeschlossen.

Ich selbst habe vor langer Zeit einen Schwerbehinderten beschäftigt (als einzigen Beschäftigten) und musste wegen der schwierigen Lage der Firma kündigen, weil sonst die Insolvenz drohte, was weder in meinem noch im Interess des Arbeitnehmers gewesen wäre. In diesem Fall reicht das Einverständnis des Integrationsamtes. Natürlich muss der Kündigungsgrund schon sehr plausibel und zwingend sein, damit sie genehmingt wird. Prinzipiell ist also auch ohne Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung eine Kündigung möglich.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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