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Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323120

Hallo Tuvok,
würde sie sich denn damit nicht strafbar machen? Denn normalerweise wird man bei solchen Dingen wie staatlichen Vergünstigungen höheren Freibeträgen und was weiß ich nicht alles doch immer explizit darauf hingewiesen, dass man den Wegfall von Voraussetzungen umgehend anzeigen muss und unberechtigt erhaltene Vorteile zurückgewähren muss sowie ggf. mit Strafen zu rechnen hat, wenn man das nicht tut.
Gruß Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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