Hallo,
na im Moment geht es nur darum, ob die Klinik bereits ist für eine freiwillige Entschädigung
(dann ist es kein Präzedenzfall, sondern nur eben eine freiwilliges Entgegenkommen).
Erst wenn die Klinik nicht bereit ist freiwillig eine Entschädigung zu Zahlen, kommt es zu einem Gerichtsurteil, welches dann eine weitere Bedeutung hat, … wobei ich mir dann vorstellen kann, dass es durch die weiteren Gerichtsinstanzen geht.
Vielleicht können die Münchner hier am Ball bleiben, und herausfinden, was weiter passiert ist.
Viele Grüße
Harald