Hallo Esther,
vielen Dank für Deine Antwort und den Tipp. Ich werde mich gleich mal über die/den VdK informieren.
Soweit ich weiß, ist im Sozialgesetzbuch IX ($9) geregelt, dass der Rehabilitationsträger den berechtigten Wünschen des Patienten entsprechen muss – das hieße ja, es gibt eine rechtliche Grundlage für das Wahlrecht…
Nach einer Nacht Recherche über die 4 angebotenen alternativen Kliniken, haben sich 3 davon sowieso schon wieder erledigt. 2 Gründe hatte ich ja oben schon erläutert. Eine die mir wohl doch hätte gefallen können (Deister Weser-Klinik) hat aber, laut Auskunft, erst ab Ende September Plätze und die letzte übriggebliebene (Paracelsus Klinik am See, Bad Gandersheim) hat – so zumindest diverse Erfahrungsberichte – einen Altersdurchschnitt von 90% 60+… Genau deshalb wollte ich ja eigentlich so gerne in die JER…
Also wage ich – vielleicht mit Hilfe des VdK – wohl doch noch einen zweiten Widerspruch…
Schönen Mittwoch wünsch`ich Dir!
Anna