Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay
Micha 66
Pap. SD-Ca. folkl. Variante T2 R7/25

Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?

| Beitrags-ID: 334544

Hallo Sofia,

hallo alle anderen.

Heute habe ich nach einer Info vom Versorgungsamt meinen
Wiederruf zurückgezogen.

Im Neuen Brief steht das die Heilungsbewährung zwar im Ausweis nicht verlängert wurde aber 2013 beantragt werden kann.
Die neue Laufzeit beträgt dann bis 6.2015.

Ist für mich Beamtendeutsch.
Mein Motto in solchen Fällen:
Wir sind Deutschland.

Viele liebe Grüße Michae