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tina50
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante mit Ausbreitung in SD-Gewebe, seit 08/08 chron. Ohrspeicheldrüsenen

Antwort auf: Ohne Schilddrüse = chronisch krank ?

| Beitrags-ID: 338611

Hallo und guten Abend,

wer dauerhaft in ärztlicher Behandlung ist muss sich von seinem Arzt eine Chronikerbescheinigung ausstellen lassen. Diese Formulare erhält man bei der Krankenkasse. Sobald die Chronikerbescheinigung bei der KK vorliegt gilt die 1 Prozent Regelung bzgl. der zu leistenden Zuzahlung.
Wie Karl schon angegeben hat beträgt die jährliche Zuzahlung 1 Prozent des Brutto-Familieneinkommens.
Selbständige oder Freiberufler sammeln die Belege übers Jahr und stellen im Folgejahr mit dem Einkommensteuerbescheid einen Antrag auf Rückerstattung sofern die Zuzahlungsgrenze im Jahr davor überschritten wurde.
Grüße aus dem Saarland sendet Martina[code]gung bei der KK vorliegt gilt die 1 Prozent Regelung bzgl. der zu leistenden Zuzahlung.
Wie Karl schon angegeben hat beträgt die jährliche Zuzahlung 1 Prozent des Brutto-Familieneinkommens.
Selbständige oder Freiberufler sammeln die Belege übers Jahr und stellen im Folgejahr mit dem Einkommensteuerbescheid einen Antrag auf Rückerstattung sofern die Zuzahlungsgrenze im Jahr davor überschritten wurde.
Grüße aus dem Saarland sendet Martina