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Antwort auf: GdB auf 0% zurückgesetzt nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 367353

Hallo,

man muss ja in der Regel nicht direkt Widerspruch einlegen sondern wird zur Stellungnahme aufgefordert, bei der man alle aktuellen Beschwerden und Einschränkungen angeben kann. Für 50% und damit einen Ausweis wird es meistens nicht reichen. 30% mit der Möglichkeit zur Gleichstellung (Arbeitsrecht) sind aber manchmal möglich. Wichtig ist eine wirklich komplette Liste samt Anschriften aller behandelnden Ärzte und Kliniken, auch derjenigen, die nichts mit der usrsprünliglichen Erkrankung zu tun haben.

Wenn dan ein Bescheid ergeht kann ggf. immer noch Widerspruch einlegen.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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