Meine Buchungsbestätigung ist vollkommen korrekt.
Zusätzlich enthält sie einen Hinweis, der für diejenigen interessant sein dürfte, die, wie ich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen:
„Als besonderen Service bieten wir unseren Gästen die freie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in
Tarifzone 210 des MDV in Halle an. Bereits diese Reservierungsbestätigung gilt als Fahrtberechtigung zur
Anreise zu unserem Hotel.“
Viele Grüße
Ute
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