Hallo,
nach meinem Kenntnisstand,
beziehen sich die 2 Jahre auf den Abschluss der Behandlung.
Also nach allen Krebs-Therapien.
Krankengymnastik oder psychosomatische Therapien,
gehören nicht dazu.
Es gibt allerdings auch Sonderreglungen,
die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
LG Rainer