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Antwort auf: Corona App – würdet ihr sie nutzen?

| Beitrags-ID: 388537

Hallo Maria,

was genau meinst Du, dass an den Gästelistn rechtlich fragwürdig ist?

Die Gastronomen haben ein nach DSVGO berechtigtes Interesse an der Erfassung der Daten, weil sie behördlich dazu verpflichtet sind. Das müssen sie natürlich den Gästen auf rechtlich einwandfreie Weise mitteilen, natürlich auch, welche Daten das sind, wofür sie verwendet werden, an wen sie unter welchen Umständen weitergegeben werden, und wann sie gelöscht werden. Natürlich sind sie auch verpflichtet, diese Daten ggf. getrennt von anderen Kundendaten und sicher zu speichern und gegen Zugriff von unbefugten zu schützen.
Da ist m.E. rechtlich nichts dran auszusetzen, wenn das entsprchend beachtet wird. Mir ist klar, dass das eventuell nicht immer im vollen Umfang der Fall sein wird, dann müssen Fehler benannt und abgestellt werden. Die Frage ist halt, inwiefern man dem Lieblingsitaliener in der Beziehung traut.

Nachdem, was sich hinsichtlich des Infektionsgeschehen immer deutlicher abzeichnet, würde ich sowieso bis auf weiteres Gastronomie innerhlab geschlossener Räume meiden und allenfalls im Freien essen oder ein Bier trinken gehen.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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