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schlittenhund
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Antwort auf: Corona App – würdet ihr sie nutzen?

| Beitrags-ID: 388588

Hallo,

bezüglich der Angabe von Namen und Adresse bei einem Restaurantbesuch wurde zufällig heute im RTL, in der Sendung „Punkt 12“ ein Test durchgeführt, wie es sich damit in der Praxis verhält.

Eine Reporterin besuchte eine Gaststätte, wo man auf einer Liste seine Kontaktdaten eintragen sollte. Die Frage ist: Wer überprüft das eigentlich? Die Reporterin berichtete , anstelle ihres Namens, absichtlich „Daisy Duck“, (also die Entendame von den Micky-Maus-Heften), hingeschrieben zu haben. Ergebnis: Es fiel niemandem auf und wurde auch nicht beanstandet.

Tenor des Ganzen: Der Wirt ist nicht verpflichtet, die Angaben (auf seinen Wahrheitsgehalt) zu überprüfen, denn es darf ja vom Gast kein Ausweis verlangt werden. Der Wirt ist nur verpflichtet, die Liste zu führen, und ob die Angaben dann stimmen und die betroffenen Personen im Fall eines Falles dann tatsächlich verständigt werden können, fällt nicht in seinen Aufgabenbereich. Auf Deutsch: Man kann also theoretisch einen Phantasienamen und eine falsche Adresse/Telefonnummer angeben.

Viele Grüße, 🐕