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StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 450533

Hallo,

Im Eingangsposting schreibt der, das z.B. manche IHK den Personalern in den Firmen raten, auf die Frage nach einer Schwerbehinderung zu verzichten.

Das sollen die deshalb nicht machen, um den Bewerber nicht in eine rechtliche Zwickmühle zu bringen. Je nach Konjunktorlage ändern die Gerichte auch schon mal gerne ihre Auslegung der Gesetze. Ein Schwebehinderter ist nämlich sehr wohl verpflichtet auf die Frage wahrheitsgemäß zu antworten. Hintergrund ist, daß Firmen auch u.U. ein berechtigtes finanzielles Interesse daran haben könnten einen schwerbehinderten Mitarbeter einzustellen, um sich z.B. die Behindertenabgabe zu sparen. Ab einer festgelegten Mitarbeiteranzahl, muss eine Firma einen gewissen Prozentsatz Schwerbehinderte zu beschäftigen. Wird diese Quote nicht erreicht, müssen die Firmen eine Sonderabgabe zahlen. Verschweigt der Mitarbeiter die Schwerbehinderung, schädigt er damit die Firma.

Daher der Rat der Kammern, bei der Bewerbung nicht zu fragen, sondern erst nach Ablauf der Probezeit. Dann kann der Mitarbeiter ehrlich antworten ohne eine Ablehung befürchten zu müssen.

Fragen nach einer Schwerbehinderung sind auch dann zulässig, wenn die Behinderung Einfluss auf die Tätigkeit hat. Ich habe z.B. ein ärztliches Gutachten, dass ich keine grossen LKW über 3,5to mehr fahren darf. Wenn ich dies verheimliche, mache ich mich sogar u.U. strafbar und schadensersatzpflichtig.

Ein Fall das es sogar besser ist, bei der Bewerbung schon die Behinderung anzugeben, ist im öffentlichen Dienst. Da muss ein Schwerbehinderter sogar immer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Bekommt er keine Einladung, kann der Bewerber sogar auf Einstellung klagen. Bei diesen Gesprächen ist auch meist der Schwerbehindertenbeauftragte mit dabei. So habe ich es bei der Agentur für Arbeit selber erlebt. Habe später aber eine Absage bekommen, da ich damals im über dass SGB überhaupt keine Ahnung hatte.

VG

StefanF