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Antwort auf: Schwerbehindertenausweis nach 5 Jahren Heilungsbewährung?

| Beitrags-ID: 377705

Hallo Opuntje,

den Schwerbehindertenausweis gibt es ab minimal 50% GdB. Eine Gleichstellung ist unter bestimmten Umständen ab 30% möglich.

Mundtrockenheit (aufgrund einer Schädigung der Speicheldrüsen) allein nach Ablauf der Heilungsbewährung kann zwischen 0 und maximal 20% bewertet werden. Wenn also kein weiteren Einschränkungen vorliegen, wird ein Erhalt der Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung kaum möglich sein. Ob eine Bewertung mit den maximal möglichen 20% möglich ist, wird vom Ausmaß der Mundtrockeheit abhängen.

Mehr als diese 20% dürften nur möglich sein, wenn es sonstige Einschränkungen gibt. Gelegentlich wurde auch der Organverlust an sich mit einem gewissen Teil GdB bewertet, da zu gibt es m.W. aber bisher keine eindeutigen Regelungen. Dass dies zusammen mit der Schädigung der Speicheldrüsen für eine GdB von 50% und damit zum Erhalt des Schwerbehindertenausweises reichen kann, halte ich aber für ziemlich ausgeschlossen.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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