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Antwort auf: GdS trotz Entfernung nur einer Seite und Mikrokarzinom?

| Beitrags-ID: 384260

Danke für die schnelle Antwort.

Zwei Fragen sind für mich wichtig:

Hier ist zu lesen: „Die Heilungsbewährung beginnt mit der Entfernung des Tumors.“

Das ist bei mir geschehen.

Weiterhin: „Dies dürfte in der Regel die erfolgreiche Ablation durch RJT sein…“

Bei mir wurde aber keine RJT gemacht.
Im Bericht des Krankenhauses steht: „Bei dem … nachgewiesenen unifokalen papillären Mikro-PTC von 0,7 mm nach Hemi links ist keine Komplettierungsoperation und keine RJT erforderlich…“

Außerdem besteht für mich – so wie ich das absehen kann – keine Beeinträchtigung, die ich im Antrag angeben kann.

Ist die Beantragung des GdB für mich trotzdem relevant?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Es ist für mich alles neu und ich habe von diesen Dingen keine Ahnung. Das Forum hier hilft mir schon sehr weiter. Danke auch dafür !!!