Hallo,
Wenn es keine RJT gab, beginnt es mit der abgeschlossenen OP.
Tritt danach in der Zeit der Heilungsbewährung kein Rezidiv auf, dann wird der Schwerbehindertenstatus nach deren Ablauf in der Regel wieder aberkannt.
Während der Heilungsbewährung gelten aber alle Regelungen des Schwerbehindertenrechts.
Viele Grüße
Karl