Liebe Michaela,
du hast recht. Nach Entfernung der Schilddrüse wegen Tumorbefall inkl. Lymphdrüsen ist ein GdB von 80 vorgesehen. Ein Widerspruch ist absolut sinnvoll.
Siehe in der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV), Nr. B15.6, Seite 93 in der PDF-Version, auf die der Link verweist. Danach richten sich auch die Richter am Sozialgericht (zu denen ich – ehrenamtlich – auch gehöre).
Im Widerspruch würde ich genau darauf verweisen und noch einmal Befunde mitschicken, die den Lymphknotenbefall belegen.
Ich hoffe, das hilft dir weiter. Wenn du noch Fragen hast, melde dich bitte.
Viele Grüße,
Dieter
Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!