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Antwort auf: Corna-Impfung: Woher wissen die, dass ich Risiko-Patient?

| Beitrags-ID: 353761

Hallo,

die mpfehlungen der STIKO gehen nach den bisherigen Erfahrungen nicht in jeder Hinsicht in die Corona Impfverordnung des BMG ein.

Es liegt gerade ein neuer Referentenentwurf vom 1.2. zur Änderung der momentan gültigen Impfverordnung vor, der neben der neuen Situation der Zulassung des Vektorimpfstoffs von Astrazeneca auch einige neue Eingruppierungen enthält. Dazu liegen auch schon Stellungnahmen von BAG Selbsthilfe und Paritätischer und eine PM/Stellungnahme der DGHO (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologi) und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zusammen mit dem HKSH BV vor, von denen ggf. noch Teile in der endgültigen Fassung berücksichtigt werden.

Eine Einzelfallentscheidung für die Gruppen 2 und 3 (hohe und erhöhte Priorität), nicht jedoch Gruppe 1 (höchste Priorität) ist in dem Entwurf vorgesehen, wobei es auch sicher bleiben wird.
Der Entwurf sieht vor, dass zur medizinischen Begutachtung derartiger Einzelfallentscheidungen und zur Ausstellung entsprechender Atteste ausschließlich durch von den Landesgesundheitsbehörden dazu beauftragte Einrichtungen berechtigt sind, wobei noch nicht klar ist, welche das sein könnten, vermutlich eher nicht die Gesundheitsämter. Dazu gibt es noch Gegenmeinungen in den erwähnten Stellungnahmen (wg. Sicherstellung angemessener Beurteilung nur durch entsprechende Fachärzte, vorzugsweise die jeweils behandelnden).

Es ist also noch offen, wie die Einzelfallentscheidungen letztlich ausgestaltet werden.

Der Entwurf sieht im übrigen vor, dass für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht beendet haben und aus anderen Gründen als Lebensalter (>70),auch z.B. aufgrund einer Einzelfallentscheidung, für die Gruppe 2 Anspruch auf eine Impfung haben, zunächst vorrangig nur ein Anspruch mit Impfung mit dem Vektorimpfstoff besteht, und nur, wenn dieser nicht zur Verfügung steht, mit einem der mRNA Impfstoffe, auch das wird wohl so bleiben (wogegen sich das ärztliche und nichtärztliche medizinische Personal wegen der niedrigeren Effektivität des Astrazeneca Impfstoffes zur Zeit heftig wehren, weil das als „Impfung zweiter Klasse“ empfunden wird). Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sollen grundsätzlich mit einem der mRNA Impfstoffe geimpft werden.

Soweit der Stand zum Thema Einzelfallentscheidung.

Aufgerückt in Gruppe 2 (hohe Priorität) sind im übrigen unter anderen noch Personen mit Adipositas (BMI >30) und psychiatrischen Erkrankungen (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression).

Die aktualisierte und ggf. noch geänderte Verordnung wird wohl in den nächstn Tagen in Kraft treten.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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