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sheela
Pap.SD-Ca. pT1,N1b,G1

schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 242325

Hallo an euch,

Kennst ihr euch mit dem schwerbehindertengrad aus ? Sd Krebs mit Metastasen derzeit 80 %. 4. RJT plus Bestrahlung von aussen wegen Rezidiv. Nun srit 5 jahren Ruhe. Immer noch High Risk plus leider Calciumdauermedikation ( hyp….) Nun soll auf 0 % schwerbehindertengrad runtergestuft werden. Ist das allgemein üblich ? 

Gruß Sheela

InSeNSU
Moderator
Basedow, Hypoparathyreoidismus

Antwort auf: schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 304765

Hallo Sheela,

der Hypopara gilt im Sozialgesetzbuch als „Tetanie“ und in der Regel als gut medikamentös ausgleichbar. So weit ich weiß gab es dafür bislang maximal 20 %. Manchmal hilft für die Anerkennung der Vergleich mit Diabetes (Ausfall einer Drüse und Einstellung des richtigen Wertes – in diesem Fall Calcium – „von Hand“), da die zuständigen Stellen sich unter der Erkrankung dann eher etwas vorstellen können.

In Sachen Schilddrüse kennen sich hier andere besser aus.

Viele Grüße
Frauke

Urmel

Antwort auf: schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 304766

Hallo Sheela,

der GdB im Schwerbehindertenrecht wird anhand der versorgungsmedizinischen Grundsätzen beurteilt. Hier findest Du unter 15.6 den Hinweis, dass die vollständige Entfernung der Schilddrüse in der Regel keinen GdB bedingt, da durch Medikamente dieser Funktionsausfall gut behandelbar ist. Nur bei einem Karzinom wird für den Zeitraum der sogenannten Heilungsbewährung ein GdB von 50 % bei follikulärem oder papillärem Karzinom ohne Lymphknotenbefall und ansonsten von 80% zuerkannt. Die Heilungsbewährung ist auf 5 Jahre begrenzt.

Nach diesem Zeitablauf wird ein GdB nur noch zuerkannt, wenn nachweislich noch Störungen vorliegen, die jeweils mindestens einen GdB von 20 % erreichen.

In der Praxis müsstest du nun gegenüber dem Versorgungsamt nachweisen, welche Einschränkungen, Störungen etc. vorliegen. Hierzu gehört z.B. auch die von InSeNSU bereits angesprochene Tetanie. Allein die inzwischen 5 Jahre zurückliegende Krebserkrankung bedingt nach den aktuellen versorgungsmedizinischen Grundsätzen keinen GdB mehr.

Gruß
Urmel

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