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AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 262089

Hallo Christa,
das Sozialgesetzbuch (oder wie das heißt) hat zusätzlich eine Liste mit den Empfehlungen über den Grad der Behinderung bei Krankheiten. Kann auch sein, daß es das Schwerbehindertengesetz heißt. Du kannst Dir von Deinem örtlichen Versorgungsamt oder jetzt manchmal auch Integrationsamt genannt eine Broschüre zuschicken lassen. Zur Schilddrüse steht da aber leider nur zu Krebs etwas drin. Danach bekommt man für „einfachen“ Krebs 5 Jahre lang 50 %, für solchen mit Lymphknotenbefall 80 %. Ich erinnere mich aber, daß hier im Forum schon mal jemand 100 % zugesprochen bekam. Die Regelung für den Verlust dieses Organs liegt offenbar im Ermessen der Ämter. Ich hab von einer Krebs-Betroffenen gehört, die von 80 % nach 5 Jahren trotz Widerspruch auf null runtergesetzt worden ist, andere behalten wenigstens 30 %. Mit 30 % kann man wohl so eine Art Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen und wird nach Genehmigung genauso behandelt wie bei 50 %.
Ich würde es an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen und zwar mit Hilfe Deines Arztes, der bestimmt besser weiß, wie man den Antrag genau formulieren muß.
MfG Alba