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Sabine V
foll. Ca 2001, M.Basedow

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 262090

Hallo CHrista!
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es feste Richtsätze nach denen der Grad der Behinderung ausgesprochen wird. Eine solche Liste findest Du unter: http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/index.htm

Wenn nun der Arzt, oder die behandelnden Ärzte etliches an Beschwerden zusamentragen rechnen sich die Beträge manchmal auf. Zum Besispiel orthopädische Probleme, die allein keine Behinderung darstellen würden, oder auch die Venenerkrankungen, die mit Stützstrumpftragen usw behandelt werden……es lohnt sich also etwas zu jammern, alle Ärzte anzugeben und dann zu hoffen. Ob die Prozentzahl etwas zum Kündigungsschutz aussagt weiß ich nur so, dass ab 50 % besonderer Schutz besteht, könnte aber auch schon vorher gelten.
Vielleicht hilft Dir das.

Liebe Grüße
Sabine V. 💡