Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay
Christian
Nutzer*In
pap. SD CA 1997

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266964

Hallo,

ich habe nach einem pap. SD CA 1997 ohne jegliche Probleme einen GdB von 80 bekommen, nach 5 Jahren lief der aber aus. Aber kein Problem, habe immerhin auch praktisch keine Einschränkungen mehr. Den Antrag zu stellen, kann nie falsch sein, ob das Vorliegen einer Schwerbehinderung die Suche nach einem Arbeitsplatz erleichtert oder sie er erschwert, kann man nicht pauschal beantworten. Der Arbeitgeber hat immerhin dann auch einen Pflichtplatz besetzt und spart u.U. die Ausgleichsabgabe. Die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsverfahren ist übrigens zulässig. Der Schwerbehindertenurlaub wird übrigens neuerdings im Jahr des Eintritts bzw. des Wegfalls der Schwerbehinderung nur noch anteilig (1/12 pro Monat) gewährt, nicht mehr wie früher „ganz oder gar nicht“.

Skrupel, die Vergünstigungen oder „Nachteilsausgleiche“, wie es offiziell heißt, in Anspruch zu nehmen, hätte ich an Eurer Stelle nicht. Ich habe sogar mal in den Alpen auf dem Weg zu einer Klettertour mit Kletterausrüstung incl. Helm meinen Ausweis am Lift vorgelegt. „Einmal einfacher Weg für Schwerbehinderte bitte“. Darauf Zwischenruf von einem Freund „Der simuliert nur!!“ , was zur großen Erheiterung in der Schlange hinter uns und auch bei uns führte…