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Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272153

Moin Anke,

lt. den „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ ist eine operativ behandelte Struma gut behandelbar und damit auch nicht relevant für eine Feststellung der Schwerbehinderung.

Anders ist es, wenn Du einen (malignen (bösartigen)) Tumor hattest (bei einer Struma nodosa nicht ganz unmöglich), da hättest Du in den ersten fünf Jahren nach der Behandlung einen GdB von 50 bekommen.

Wenn dir außer deiner Schilddrüse nichts weiter fehlt (was ja an sich auch sehr gut ist), hast Du keine Möglichkeit.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Viele Grüße
Tuvok