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simdisse
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Hashimoto, multiple Knoten

Antwort auf: Frage zur RJD: Stationäre Aufnahme?

| Beitrags-ID: 303876

Hallo Zusammen,

Hab da mal was gefunden:

Notwendigkeit der stationären Durchführung der Ganzkörperszintigraphie mit I-131 beim Schilddrüsenkarzinom
Vom 27. Juli 2004

( ……… )
Dagegen müssen Patienten, die offene radioaktive Stoffe zur Therapie, erhalten, nach Kapitel 6.6.2 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin [6] aus Strahlenschutzgründen mindestens 48 Stunden auf einer entsprechend ausgestatteten nuklearmedizinischen Station mit Abklingeinrichtung aufgenommen werden, ( …….) die Therapie gutartiger und bösartiger Erkrankungen der Schilddrüse mit I-131 darf jedoch ausschließlich stationär erfolgen.
Ein Sonderfall ist die Ganzkörperszintigraphie mit I-131 in der Nachsorge des Schilddrüsenkarzinoms.
Hierbei werden entsprechend den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) hohe Aktivitäten von 100 bis 400 MBq und darüber appliziert [5].
Diese liegen bereits im Bereich der Aktivitäten, die bei der Therapie gutartiger Schilddrüsenerkrankungen eingesetzt werden, die, wie obenerwähnt, nur stationär durchgeführt werden.
Während die I-131-Ganzkörperszintigraphie beim Schilddrüsenkarzinom in Deutschland bisher nahezu ausschließlich stationär auf nuklearmedizinischen Therapiestationen mit Abwasser-Dekontaminationsanlagen erfolgte, besteht eine zunehmende Tendenz, diese Szintigraphie aus Wettbewerbs-, bzw. Kostengründen ambulant vorzunehmen: Hieraus ergibt, sich jedoch ein Strahlenschutzproblem für die Bevölkerung.

Die Ausscheidung von I-131 hängt von der Speicherfähigkeit des Schilddrüsengewebes ab. Bei der Radioiod-Therapie gutartiger Schilddrüsenerkrankungen werden entsprechend Kapitel 10 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin [6] die Patienten bei einer Restaktivität von 250 MBq I-131 von der Station entlassen [3] ; hier beträgt die Restausscheidung nach der Entlassung durchschnittlich 75 MBq I-131.

Bei Patienten nach operativer Entfernung der Schilddrüse wegen Schilddrüsenkarzinoms korreliert die Ausscheidung negativ mit der Menge bzw. der Speicherfähigkeit von vorhandenem Schilddrüsenrest- bzw. Tumorgewebe oder Metastasen: je geringer die Menge des vorhandenen Restgewebes bzw. dessen Speicherfähigkeit ist, desto höher ist der Anteil der ausgeschiedenen I-131-Aktivität: Ein Großteil dieser Ausscheidung (mehr als 90 %) erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach der Verabreichung der diagnostischen I-131-Aktivität.

Aus der ambulanten Durchführung der I-131-Ganzkörperszintigraphie beim Schilddrüsenkarzinom in der Nachsorge mit Aktivitäten von 100 bis 400 MBq würde bundesweit ein jährlicher Mehreintrag an I-131 von etwa 1000 GBq bzw. eine Erhöhung der Vorbelastung der Abwässer [2] um 20 bis 25 % resultieren.
Bei einer zu erwarten den Ausweitung der Indikationsstellung bzw. dem Einsatz noch höherer I-131-Ativitäten (gegebenenfalls über 1000 MBq) könnte dieser Wert weiter steigen.
Zur Reduktion der Strahlenexposition der Angehörigen und der Allgemeinbevölkerung und zur Minimierung der Emissionen künstlicher Radionuklide in die Umwelt empfiehlt die SSK daher:
Bei der Ganzkörperszintigraphie mit I-131 ist ebenso wie bei der Therapie mit I-131 aus Strahlenschutzgründen ein mindestens 48-stündiger stationärer Aufenthalt auf einer Therapiestation mit Abwasser-Dekontaminationsanlage erforderlich.

http://www.umwelt-online.de/recht/energie/strahlen/ueber.htm

…ist dies nur eine Empfehlung, oder sind 48 Std. Aufenthalt nun Pflicht?

viele Grüße, Simone