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Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306448

Hallo Una,

nachdem diese Frage hier im Forum immer wieder auftaucht, habe ich mal versucht, mich schlau zu machen.

Was Vorstellungsgespräche angeht, so gibt es dort ja unzulässige Fragen (z.B. nach Schwangerschaft und Kinderwunsch). Die Frage nach einer bestehenden Schwerbehinderung ist aber zulässig. Der Arbeitgeber darf sie stellen, da sich für ihn aus der Einstellung eines schwerbehinderten Menschen u.U. geldwerte Vorteile ergeben (Erfüllung der SB-Quote). Wenn also die Frage gestellt wird, mündlich oder schriftlich, so muss sie wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nach meiner Erfahrung taucht die Frage spätestens in einem Einstellungsbogen auf.

Wie das mit der Anzeigepflicht des Arbeitnehmers für eine Schwerbehinderung aussieht, wenn man bereits im Arbewitverhältnis ist, konnte ich nicht herausbekommen. Vielleicht kennt jemand einen Arbeitsrechtler?

Viele Grüße
Ute