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Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306449

Ähm, jetzt muss ich mich anscheinend selbst korrigieren.
Die Gesetzeslage ist wohl doch nicht so klar. Ich habe nun auch Hinweise gefunden, dass man die Schwerbehinderung selbst auf Nachfrage nicht angeben muss, insofern durch die Art der Behinderung die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. (Selbstredend kann man dann aber auch die Vorteile der SB (Urlaub usw.) nicht nutzen.)

Das ist aber nun auch dehnbar. Denn auch längere Fehlzeiten (RJD….) beeinträchtigen ja die Ausübung der Tätigkeit, der Arbeitgeber muss evtl. für Vertretung sorgen usw.

Also: wir sind um keinen Deut schlauer. 🙄
Ute