Hallo Dieter,
Sieh mal hier nach:
„Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
(Teil 2 SGB IX)“
download möglich z.B. auf der Seite des VDK
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216
Ich glaube aber, das wird dir eher die Hoffnung nehmen, dass hier was zu machen ist.
Zitat:
„Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch
nach Schilddrüsenresektion]) sind gut behandelbar, so dass in der Regel
anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.“
Peter