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sd-wirbel
SD-CA med.+papillär/Hypopara, OP 2007, RJT, RJD, AHB+onk.Reha: Allgäu /

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 311707

Hallo Swea!

Die einzelnen Gesundheitsstörungen werden jeweils unabhängig voneinander bewertet, wobei die jeweils schwerwiegendste letztlich den Grad der Behinderung ausmacht.

Swen, das stimmt nicht so ganz:

Es werden zwar die einzelnen Krankheiten gesondert beurteilt. Der GdB wird aber nach dem resultierenden Gesamtbild der Schädigung / Behinderung ermittelt.

Ich zitiere aus http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/versorgungsmedizinische_grunds_tze.pdf

Dieser Link ist sehr hilfreich, weil man VOR Antragstellung ersehen kann, welche Schädigungen anerkannt werden und wie hoch sie (einzeln) gewertet werden.

a)Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. …. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
b) ….
c) Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktions-beeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann
im Hinblick auf alle weiteren Funktions-beeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden
.

Ich denke, diese Richtlinien sollte man gut durchlesen, auch bevor man eine Verlängerung beantragt.

Gruß vom Wirbel