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Heike 2906
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Antwort auf: Behindertenausweis

| Beitrags-ID: 316466

Hallo Renata,

Das ist ja wirklich superschnell gegangen!
Der Zusatzurlaub ist nicht zu verachten, soll ja auch ein Ausgleich für notwendige Arzttermine sein. Nicht immer will man seinen „normalen“ Urlaub für die Nachuntersuchungen nehmen.

Der Ausweis ist doch bestimmt nur begrenzt gültig (5 Jahre)?
Dann ist die Heilungsbewährung vorbei und wenn kein Rückfall da war, bekommt man vom Amt einen Anhörungsbogen; da sollte man mit Hilfe seines Arztes alle Beeinträchtigungen, die noch da sind, penibel angeben. Ansonsten wird man meist auf unter 30 GdB zurückgestuft und muß den Ausweis wieder abgeben.
Also schon jetzt jedes Diagnöschen sammeln, ich habe damals „gepennt“ und keinen Anhörungsbogen zurückgeschickt.

Das alles schreibe ich Dir, weil man sowas meist auch zu spät erfährt.
Alles Gute und viel Kraft und Gesundheit!

LG, Heike :)