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Antwort auf: Behindertenausweis

| Beitrags-ID: 316480

Hallo,

der Steuerfreibetrag ist nur vom GdB, in diesem Fall 80% abhängig und wird unabhängig davon gewährt, ob noch Merkzeichen hinzu kommen. Bei bestimmten Merkzeichen wie für seh- oder schwer gehbehindert, können weitere Vergünstigungen hinzukommen. Auch ohne Merkzeichen können evtl. noch weitere, über den Steuerfreibetrag hinausgehende Beträge als besondere Belastung bzw. Krankheitskosten zum Abzug in Frage kommen. In diesem Fall müsste man aber vermutlich schon einen in diesen Fällen erfahreren Steuerberater zu Rate ziehen, da die Materie nicht ganz unklompliziert ist.
Falls Deine Freundin gesetzlich krankenversichert ist, solltet Ihr daran denken, die Chroniker-Regelung in Anspruch zu nehmen, bei der die Zuzahlungen auf 1% statt auf 2% des jährlichen Einkommens begrenzt werden. Bei mir kamen wg. der Zuzahlungen zu den stationären Aufenthalten und den Logopädien schnell recht erhebliche Beträge zusammen und ich habe Einiges erstattet bekommen.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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