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Heike 2906
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foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis

| Beitrags-ID: 316660

Hallo Nale,

Mit dem Klagen hast Du noch viel Zeit.
Als erstes rufe bitte dort (Versorgungsamt) an und erkundige Dich, nach welchem Prinzip die die Heilungsbewährung berechnet haben.
Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, hast Du ja noch mindestens bis 2012 Zeit.
Falls Deine Lymphknoten bösartig sind (was ich bitte bitte nicht hoffen möchte), stellst Du einen Verschlimmerungsantrag, Dein Arzt wird Dir bestimmt helfen. Und Du fügst alles relevanten Unterlagen, die Du hast, dem Antrag bei.

Wenn dieser Antrag dann nicht zu Deiner Zufriedenheit ausfällt, gehst Du innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides in Widerspruch. Begründest ausgiebig, wieso Du Dich ungerecht/falsch bewertet fühlst.
Alle Funktionsstörungen, Befindlichkeiten, Rezidivangst usw. erläutern.
Erst wenn der Widerspruchsbescheid ebenfalls nicht Deinen Vorstellungen entspricht, dann käme eine Klage in Frage. Aber das dauert dann mindestens 2 Jahre, die Gerichte sind überlastet mit Hartz IV-Klagen.

Am Gescheitesten wäre, Du wirst Mitglied in einem Sozialverband (VdK u.ä.), kostet monatlich 6,– Euro und kannst jederzeit Beratung in Anspruch nehmen.

Aber soweit ist es ja noch lange nicht bei Dir.
Vielleicht klärt ein Anruf alles.

Viel Glück!

Heike