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Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321799

Hallo olala!

Wie die Sache mit dem Schwebi in Bayern funktioniert, habe ich kürzlich unter dem Beitrag p 78532 (oben in die Suchmaske eingeben) beschrieben, vielleicht ist es in Hessen ähnlich. Die Sachbearbeiterin im Bürgerbüro meiner Gemeinde, bei der ich die ausgefüllten Formulare abgegeben und nach wenigen Wochen den Schwebi abgeholt habe, hat mir gesagt, ich hätte die Formulare auch bei ihr bekommen können, und sie wäre auch beim Ausfüllen behilflich gewesen. Also auch das ist eine Möglichkeit.

Zur Sache ansich ist mir noch folgendes eingefallen: Du könntest Dich an die GEW (also Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), Landesverband Hessen wenden. Zwar war es bei mir in Bayern so, dass die Rechtsabteilung nur Auskünfte an Mitglieder gibt, aber es gibt in Bayern Infobroschüren zum Dienstrecht für Lehrer, die man sich kostenlos zuschicken lassen kann, ohne Mitglied zu sein. Darin sind solche Dinge mit Verbeamtung und Schwebi allgemeinverständlich erklärt. Vielleicht bietet das der Landesverband Hessen genauso an.

Die andere Möglichkeit wäre, sich an den Lehrerverband Deines Bundeslandes zu wenden. In Bayern ist das der BLLV (Bayrischer Lehrer- und Lehrerinnenverband), aber ich nehme an, dass es einen solchen Verband ebenso in Hessen gibt. Zwar habe ich dort ebenso die Auskunft bekommen, dass an Nichtmitglieder keine umfangreiche Rechtsberatung erteilt wird, aber sie hätten mir trotzdem eine knappe Kurzauskunft unter einer Telefonnummer der Rechtberatung des Verbandes angeboten.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Du Dich an das Kultusministerium Deines Bundeslandes wendest (wie auch weiter oben in diesem Thread in einem Beitrag von mir bereits erwähnt). Nachdem dies ja schließlich Dein Arbeitgeber ist, kannst Du dort auch immer Auskünfte bei speziellen Beratern für Lehrer mit chronischer Erkrankung oder Schwebi bekommen.

Ich persönlich habe jetzt mit dem Schwebi an der Uni hervorragende Erfahrungen gemacht, denn ich bekomme die durch die Krebserkrankung verlorene Studienzeit zusätzlich zur Höchststudienzeit zugesprochen. Man darf sich auch keinesfalls denken, dass man einen Vorteil erwirken will. Es ist lediglich ein Ausgleich, der durch die Erkrankung tatsächlich entstandenen Belastungen und Nachteile. Deshalb würde ich Dich auch gern dazu ermutigen, einen solchen Antrag zu stellen. Übrigens habe ich meinen ein gutes Jahr nach der Diagnose beantragt, da ich auch erst durch dieses Forum davon erfahren habe. Er gilt die fünf Jahre mit 50% GdB jetzt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und nicht seit der Diagnose. Das kann man, soweit ich weiß, auch anders beantragen. Vielleicht kann es in Deinem Fall nützlich sein, wenn er (trotz dann kürzerer Geltungsdauer) rückdatiert wird, in die Zeit in der das Gespräch mit dem Amtsarzt stattgefunden hat. Aber das mußt Du noch versuchen anderweitig zu klären.

Alles Gute für Dich, Deine berufliche Zukunft und Deine Gesundheit wünscht Dir mit herzlichen Grüßen

Mirimaus