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Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323121

Hallo Karl,

genau da liegt es im Argen. Sie macht sich nicht strafbar, solange das Verfahren anhängig ist. Sie behauptet ja, die Voraussetzungen wären nicht weggefallen, bzw. es wären andere dazu gekommen.

Das ist ihr gutes Recht, zu behaupten, das wäre alles sooo schlimm, dass es einen GdB >= 50 rechtfertigt. Wie gesagt, das LSG wird es ihr auch nochmal sagen, aber bis dahin hat sie ihren Rentenantrag gestellt.

Wir Richter waren nicht sehr begeistert. Aber rechtens ist das.

Viele Grüße
Tuvok