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Antwort auf: EMA: Erweiterte Zulassung für rhTSH (Thyrogen)

| Beitrags-ID: 327616

Hallo,

soweit es bei einer erneuten RJT nicht um die Zerstörung evtl. Metastasen geht, sollte es sich doch immer noch um eine (Komplettierung einer bis dahin noch nicht vollständigen) Ablation handeln, und somit nicht um eine Therapie. Das müsste dann doch auch von der Zulassung gedeckt sein?

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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